
Verwaltungsleistungen und Terminvereinbarungen
Verwaltungsleistungen der Ausländerbehörde (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg

Verwaltungsleistungen der Ausländerbehörde (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg
Die Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist Ansprechpartner für alle aufenthaltsrechtlichen/ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa stehen.
Neben der Hauptstelle der Ausländerbehörde in Cottbus/Chóśebuz wird im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Zweigstelle betrieben.
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an auslaenderbehoerde@cottbus.de oder nutzen das
Kontaktformular.
Wenn Sie einzelne Sachbearbeiter anschreiben, kann keine Beantwortung gewährleistet werden.
Die Ausländerbehörde ist in drei Teams unterteilt:
Das Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 54 vom 26. Februar 2024) sieht Änderungen bei der Erteilung von Aufenthaltstitel bei allen Arten der Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie für freizügigkeitsrechtliche Dokumente vor.
Ab sofort wird bei den untenstehenden Aufenthaltstiteln / Dokumenten auf die Angabe der Seriennummer und die Gültigkeit des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers verzichtet. Von dieser Regelung umfasst sind:
Niederlassungserlaubnisse nach den §§ 9 AufenthG, 18c AufenthG, 21 Abs. 4 AufenthG, 23 Abs. 2 AufenthG, 26 Abs. 3 AufenthG, 26 Abs. 4 AufenthG, 28 Abs. 2 AufenthG, § 31 Abs. 3 AufenthG, 35 AufenthG und 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG
Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten
Aufenthaltsdokumente-GB und für Grenzgänger-GB
Dies hat zur Folge, dass kein Übertrag Ihres Aufenthaltstitels erforderlich ist, wenn Sie einen neuen Pass erhalten, solange Ihr Aufenthaltsrecht noch gültig ist. Bitte beachten Sie, dass dies erst für Aufenthaltstitel / Dokumente ab dem 11.04.2024 gilt.
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Postadresse: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz Postfach 10 12 35 03012 Cottbus |
Besuchsadresse: Ausländerbehörde Cottbus/Chóśebuz Technisches Rathaus Karl-Marx-Straße 67 03044 Cottbus |
| Zweigstelle Forst Verwaltungsgebäude des Landkreises Spree-Neiße Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz) |