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A-Z
Fachbereich 33 - Bürgerservice

Ausländerbehörde

Andreas Franke

Verwaltungsleistungen und Terminvereinbarungen

Verwaltungsleistungen der Ausländerbehörde (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen sind für allgemeine Ausländerangelegenheiten, Asyl- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels über eine Online-Anwendung, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Aktueller Hinweis

Die Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist Ansprechpartner für alle aufenthaltsrechtlichen/ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa stehen.

Neben der Hauptstelle der Ausländerbehörde in Cottbus/Chóśebuz wird im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Zweigstelle betrieben.

Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an auslaenderbehoerde@cottbus.de oder nutzen das Kontaktformular.
Wenn Sie einzelne Sachbearbeiter anschreiben, kann keine Beantwortung gewährleistet werden.

Die Ausländerbehörde ist in drei Teams unterteilt:

  1. Allgemeine Ausländerangelegenheiten/EU-Freizügigkeitsrecht
    • Bearbeitung von Anliegen für die Aufenthaltszwecke Studium/Ausbildung, Beschäftigung/Erwerbstätigkeit, Familienangehörige zu Deutschen sowie Anliegen zum Freizügigkeitsrecht-EU
    • Wenn Sie Fragen zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen haben, können Sie sich per E-Mail an Arbeitgeberberatung-Auslaenderbehoerde@cottbus.de wenden.


  2. Humanitäre Angelegenheiten Cottbus
    • Bearbeitung von Anliegen für humanitäre Aufenthaltszwecke (§§ 22 – 26 AufenthG sowie deren Familienangehörige) mit Wohnsitz in Cottbus


  3. Humanitäre Angelegenheiten Landkreis Spree-Neiße
    • ​Bearbeitung von Anliegen für humanitäre Aufenthaltszwecke (§§ 22 – 26 AufenthG sowie deren Familienangehörige) mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße

Wegfall der Passdaten bei elektronischen Aufenthaltstiteln eAT

Das Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 54 vom 26. Februar 2024) sieht Änderungen bei der Erteilung von Aufenthaltstitel bei allen Arten der Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie für freizügigkeitsrechtliche Dokumente vor.

Ab sofort wird bei den untenstehenden Aufenthaltstiteln / Dokumenten auf die Angabe der Seriennummer und die Gültigkeit des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers verzichtet. Von dieser Regelung umfasst sind:

  • Niederlassungserlaubnisse nach den §§ 9 AufenthG, 18c AufenthG, 21 Abs. 4 AufenthG, 23 Abs. 2 AufenthG, 26 Abs. 3 AufenthG, 26 Abs. 4 AufenthG, 28 Abs. 2 AufenthG, § 31 Abs. 3 AufenthG, 35 AufenthG und 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG

  • Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten

  • Aufenthaltsdokumente-GB und für Grenzgänger-GB

Dies hat zur Folge, dass kein Übertrag Ihres Aufenthaltstitels erforderlich ist, wenn Sie einen neuen Pass erhalten, solange Ihr Aufenthaltsrecht noch gültig ist. Bitte beachten Sie, dass dies erst für Aufenthaltstitel / Dokumente ab dem 11.04.2024 gilt.

Kontaktformular
Wir empfehlen, für die kurzfristige Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz vorrangig das folgende Formular zu nutzen.
Anschrift
Postadresse:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Postfach 10 12 35
03012 Cottbus
Besuchsadresse:
Ausländerbehörde Cottbus/Chóśebuz
Technisches Rathaus
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Zweigstelle Forst
Verwaltungsgebäude des Landkreises Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Telefon
Telefonische Erreichbarkeit:

allgemeine Fragen, humanitärer Aufenthalt, allgemeiner Aufenthalt und EU-Angelegenheiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 - 14:00 Uhr unter 0355 612-3390

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr unter 0355 612-3380
E-Mail-Adresse
auslaenderbehoerde@cottbus.de
Hinweis:
Beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungszeit von E-Mails ca. 3 Wochen beträgt. Bitte sehen von wiederholten Anfragen ab.
Öffnungszeiten
Für eine Vorsprache wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass sich die Wartezeit auf Termine derzeit auf ca. 3 Monate beläuft.

Sprechzeiten Cottbus
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr (nachmittags ohne Termin möglich)
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

Sprechzeiten der Zweigstelle Forst
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr
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