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A-Z
Büro des Oberbürgermeisters

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte Aline Erdmann auf der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024
Gleichstellungsbeauftragte Aline Erdmann auf der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024
Jan Gloßmann

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert

10.03.2025
35. Brandenburgische Frauenwochen unter dem Motto ‚Trotz(t)dem‘: 35 Jahre Frauenzentrum Cottbus und das Projekt ‚Frauen in Aktion – gemeinsam stark!‘ feiern Meilensteine für Empowerment und Solidarität
Das Frauenzentrum Cottbus feierte am 8. März sein 35-jähriges Bestehen und zelebrierte dies mit dem vom Land Brandenburg geförderten Projekt „Frauen in Aktion – gemeinsam stark“ im Rahmen der …
Equal Pay Day – Tag der Entgeltgleichheit im Cottbuser Blechencarré: Auftaktveranstaltung der 35. Brandenburgischen Frauenwoche
Cottbus/Chóśebuz, 7. März 2025, von 14:00 bis 17:00 Uhr Unter dem Motto „Trotz(t)dem!“ haben wir zur Auftaktveranstaltung der 35. Brandenburgischen Frauenwoche im Cottbuser Blechencarré eingeladen. …
alle Mitteilungen der Gleichstellungsbeauftragten

Grundlagen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten

"Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
Das Land ist verpflichtet, für
die Gleichstellung von Frau und Mann
in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung
und Ausbildung, Familie sowie im
Bereich der sozialen Sicherung durch
wirksame Maßnahmen zu sorgen."

Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 12, Absatz 3

Moderne kommunale Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik als Querschnittsaufgabe.

Gleichstellungspolitik nimmt Frauen und Männer in ihren veränderten und sich verändernden Rollen wahr. Vor allem die Kommunen müssen den gesellschaftlichen Wandel hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft gestalten und die Bedingungen vor Ort schaffen, damit Gleichstellung der Geschlechter im Alltag gelebt werden kann.

Kommunale Gleichstellungspolitik besteht darin, den Blick auf die gesellschaftliche Vielfalt zu schärfen und die Teilhabe aller Menschen als Chance zu begreifen.

Gleichstellungsbeauftragte wirken als Agentinnen des Wandels. Sie sind fachkundige Begleiterinnen aller gesellschaftlichen Akteure und strategische Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit im gesamten Handeln der Kommunalverwaltung nach innen und außen zu verankern.

Aufgaben

Die allgemeine Aufgabe einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Kommune und die Dienststelle zu unterstützen, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen. Sie ist Initiatorin, Beraterin und Kooperationspartnerin innerhalb der Verwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Land Brandenburg erfüllen ihre Aufgaben auf zwei Ebenen. Intern werden ihre Aufgaben durch das Landesgleichstellungsgesetz bestimmt, hier geht es vorrangig um Personalauswahl und -entwicklung, um Organisationsentwicklung sowie Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung und um Konzept- und Strategieentwicklung.

Extern wirken sie auf der Grundlage des § 18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in die Kommune hinein, nehmen Einfluss auf die kommunalpolitische Entwicklung und die Willensbildung der politischen Gremien, beraten und nehmen Stellung zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Aspekten bei Vorhaben in der Kommune.

Quelle:

  • Leitbild der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg, 2015
Bericht der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz vor der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/ Chóśebuz am 28.02.2024 ‧ PDF ‧ 418.57 KByte ‧ 29.02.2024

Was hat das mit Ihnen zu tun?

Sie können sich zu folgenden Themen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden:

Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann

  • in Bildung
  • in Ausbildung
  • im Beruf
  • im öffentlichem Leben
  • in Familie
  • im Bereich der sozialen Sicherung

Beispiele aus der Praxis:

  • Beratung in herausfordernden Lebenslagen
  • Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege
  • Alleinerziehende
Daten - Zahlen - Fakten
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist Verfassungsauftrag. Trotzdem werden viele Frauen beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und in ihrem alltäglichen Leben diskriminiert. Sie sind öfter von Armut und Gewalt betroffen.

Allgemeine Informationen

Ansprechpartner
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Aline Erdmann
Anschrift
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen
E-Mail-Adresse
gleichstellung@cottbus.de
Telefon
0355 612-2018
Fax
0355 612-132018
Öffnungszeiten
Für Beratungen vereinbaren Sie am besten telefonisch oder per E-Mail einen Termin oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular.

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Damit ich weiß, mit wem ich es zu tun habe, bitte ich Sie, mir Ihren Namen zu nennen. Sie können sich aber auch anonym an mich wenden.

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Weitere Hinweise habe ich unter den Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen zur Kenntnis genommen.

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